Informationen Zur Verkehrsberuhigten Zone
Die gesamte Altstadt von Florenz (d. h. ungefähr der von der Ringstraße eingeschlossene Bereich, der zum Unesco-Welterbe zählt) ist verkehrsberuhigte Zone (ital. ZTL). Entsprechende Vorschriften regeln Zufahrt, Verkehr und Parken zu/in diesem Bereich.
Pkws von Personen, die keine Anwohner sind, dürfen zu folgenden Uhrzeiten nicht in der ZTL verkehren oder parken:
- Montag bis Freitag 7:30 bis 19:30 Uhr;
- Samstag 7:30 bis 18:30 Uhr
Die verkehrsberuhigte Zone ist über Zufahrten erreichbar, die mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sind und zudem mittels eines elektronischen Systems überwacht werden, das automatisch die Kennzeichen aller durchfahrenden Fahrzeuge erfasst. Einige der zahlreichen Zufahrten sind ausschließlich öffentlichen Verkehrsmitteln und Rettungsfahrzeugen vorbehalten, die Durchfahrt ist hier rund um die Uhr verboten.
Das Grand Hotel Baglioni befindet sich in der verkehrsberuhigten Zone. Daher muss dem Empfangspersonal des Hotels bei jeder Einfahrt das jeweilige Pkw-Kennzeichnen innerhalb von zwei Stunden gemeldet werden. Dies gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die außerhalb der Gemeinde Florenz zugelassen sind. Bei der Ausfahrt aus der verkehrsberuhigten Zone ist dagegen keine Meldung notwendig. Wird das Personal nicht über die Einfahrt informiert und kann es daher den zuständigen Behörden die Einfahrt nicht melden, wird diese als unbefugt gewertet und entsprechend sanktioniert.